Möchten Jugendliche unter 18 Jahren eine gewerbliche Tätigkeit als Arbeitnehmer*In oder Berufsauszubildende*r aufnehmen aufnehmen, schreibt das Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend zuvor eine ärztliche Untersuchung vor. Zweck dieser Untersuchung ist es, eine Gefährdung der Gesundheit des/der Jugendlichen durch aufnahme der beabsichtigten Tätigkeit zu vermeiden.
Jugendschutzuntersuchungen werden nach vorheriger Terminvereinbarung durchgeführt. In Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt erhalten Sie die hierfür erforderlichen Formulare. Diese bringen Sie bitte zu Ihrem Termin vorausgefüllt mit.